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Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der Jahreseinzelabrechnungen

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 123/04 vom 26.09.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der Jahreseinzelabrechnungen, Anfechtung
Stichwort:Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der Jahreseinzelabrechnungen
Leitsatz:1. Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiellrechtlich zutrifft oder umgekehrt aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) aufzubürden sind (teilweise Aufgabe von Senat ZMR 2003, 874).

2. Sowohl im Falle einer sich als ungerechtfertigt herausstellenden Sonderbelastung als auch einer zu beseitigenden Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer sind auf Anfechtung jeweils sämtliche Einzelabrechnungen hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge für ungültig zu erklären, damit der Weg für eine ergänzende Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft nach den Vorgaben des Gerichts bezüglich der Einzelabrechnungen frei gemacht wird. Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 123/04




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