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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSonderbedingungen zur Haftpflicht und Fahrzeugversicherung für KraftfahrzeugHandel und Handwerk 

Sonderbedingungen zur Haftpflicht und Fahrzeugversicherung für KraftfahrzeugHandel und Handwerk

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 228/08 vom 19.03.2009

Ein "garagenmäßiges Unterstellen" im Sinne von III. 2. der Sonderbedingungen zur Haftpflicht und Fahrzeugversicherung für KraftfahrzeugHandel und Handwerk kann auch dann vorliegen, wenn ein Fahrzeug ursprünglich zu einem anderen Zweck in die Werkstatt verbracht wurde und ein garagenmäßiges Unterstellen nicht vereinbart wurde, dann aber über längere Zeiträume nur eine Verwahrung ohne Reparaturauftrag stattfindet.

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