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Sollkaufmann HGB

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 33/02 vom 19.11.2003

Rechtsgebiete:KStG, EStG, AO 1977
Stichwort:Sollkaufmann HGB
Leitsatz:1. Mehrere Motorsportveranstaltungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Vereins sind als ein einheitlicher Betrieb zu beurteilen, wenn sie gleichartig sind und der Verein für sie keine voneinander getrennten Organisationen unterhält.

2. Die Tatsache, dass der Verein durch einige der Veranstaltungen Gewinne und durch andere Veranstaltungen Verluste erzielt, schließt die Beurteilung der Veranstaltungen als einen einheitlichen und ohne Gewinnerzielungsabsicht unterhaltenen Betrieb nicht aus.
Volltext: BFH - Urteil, I R 33/02



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 44/01 vom 07.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO, AVBFernwärmeV, HGB, BGB, AGBG
Stichwort:Sollkaufmann HGB
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 44/01

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 22 U 164/00 vom 27.04.2001

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Sollkaufmann HGB
Leitsatz:1.

§ 366 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn aufgrund teilweiser Titulierung ein Teil einer ursprünglich einheitlichen Werklohnforderung Selbständigkeit gegenüber dem nicht titulierten Teil erlangt.

2.

Wenn der Auftraggeber einen Teilvollstreckungsbescheid gegen sich ergehen läßt, wegen des darüber hinausgehenden Teils der Werklohnforderung jedoch deren Fälligkeit bestreitet, und der Werkunternehmer die Zwangsvollstreckung betreibt, erfolgen Zahlungen des Auftraggebers mit der konkludenten Tilgungsbestimmung, dass diese auf die titulierte Teilforderung angerechnet werden sollen.

3.

Eine Abweichung von der nach § 366 Abs. 2 BGB vorgesehenen Tilgungsreihenfolge ist aus Billigkeitsgesichtspunkten ausnahmsweise geboten, wenn der Schuldner irrtumsbedingt eine Tilgungsbestimmung nicht getroffen hat, die gesetzliche Tilgungsreihenfolge dem zu vermutenden vernünftigen Willen des Schuldners ganz offensichtlich widerspricht und dieser Wille für den Gläubiger von vornherein ohne weiteres erkennbar ist.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 22 U 164/00

BGH – Urteil, VIII ZR 220/98 vom 02.06.1999

Rechtsgebiete:HGB
Stichwort:Sollkaufmann HGB
Leitsatz:HGB § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 2, 4 a.F.

Betreibt der Inhaber eines Handwerksbetriebes neben der handwerklichen Tätigkeit im selben Unternehmen noch einen Warenhandel ("gemischtes Unternehmen"), so ist die Frage seiner Kaufmannseigenschaft einheitlich nach dem Gesamtbild des Unternehmens zu beurteilen. Entscheidend ist, welcher Tätigkeitsbereich - Handwerk oder Warenhandel - das Gesamtbild prägt.

BGH, Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 220/98 -
OLG München
LG Augsburg
Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 220/98


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