JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Soldatenlaufbahnverordnung
| Rechtsgebiete: | SVG, SLV, SG |
| Schlagworte: | ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, Zeiten einer praktischen Ausbildung, Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes, Vorbildungsvoraussetzungen, Ersetzung einer vorgeschriebenen allgemeinen Schulbildung durch die praktische Ausbildung |
| Stichwort: | Soldatenlaufbahnverordnung |
| Leitsatz: | Die Zeit einer Handwerksausbildung, die ein in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufgestiegener Soldat vor seinem Eintritt in das Soldatenverhältnis absolviert hat, kann nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn diese Ausbildung die für den Aufstieg erforderliche allgemeine Schulbildung ersetzt hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 33.04 | |
| Rechtsgebiete: | SVG, SG, SLV |
| Stichwort: | Soldatenlaufbahnverordnung |
| Leitsatz: | Zur Frage der Ruhegehaltfähigkeit einer - förderlichen - praktischen Ausbildung zum Kfz-Mechaniker nach § 23 Abs. 2 SVG. (Hier entschieden für den Fall des Aufstiegs eines Unteroffiziers im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes nach § 27 Abs. 5 SG i.V.m. § 33 Abs. 1 SLV a.F. - entspricht im Wesentlichen heute § 29 Abs. 1 SLV -, dem vor Umwandlung seines Dienstverhältnisses in ein solches eines Berufssoldaten auf Grund des Zeugnisses über die Abschlussprüfung des Fachhochschulreifelehrgangs Technik der Bundeswehrfachschule München, des Abschlusszeugnisses der Realschule und des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker die Fachhochschulreife zuerkannt worden ist). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 1 A 1255/03 | |
| Rechtsgebiete: | SG, ZDv 20/6 |
| Schlagworte: | Dienstliche Beurteilung eines Soldaten, Beurteilung der Förderungswürdigkeit, Entwicklung der Beurteilung der Förderungswürdigkeit aus der Leistungs- und Eignungsbeurteilung |
| Stichwort: | Soldatenlaufbahnverordnung |
| Leitsatz: | Die Beurteilung der Förderungswürdigkeit eines Soldaten durch den nächsthöheren Vorgesetzen muss sich aus dessen Stellungnahme zur Leistungs- und Eignungsbeurteilung entwickeln sowie Leistungs- und Eignungsgrad des Beurteilten widerspiegeln. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 2.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SG, BAÖ, ÄAppO |
| Schlagworte: | Soldat auf Zeit, vorzeitige Dienstbeendigung, Rückforderung von Ausbildungsgeld, AiP-Zeit, Fachausbildung |
| Stichwort: | Soldatenlaufbahnverordnung |
| Leitsatz: | 1. Die auf Antrag festgesetzte Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit ist bindend und kann nicht nachträglich durch eine kürzere Dienstzeit ersetzt werden. 2. Die AiP-Zeit (Arzt im Praktikum) gehört zur ärztlichen Ausbildung und ist damit Fachausbildung im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG. 3. Es widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn im Rahmen der Ermessensausübung bei der Berechnung der Erstattungssumme gemäß § 56 Abs. 4 Satz 3 SG für Soldaten auf Zeit andere Zeitvorgaben zugrunde gelegt werden als für Berufssoldaten oder Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 4067/98 | |
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