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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 2.06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:BLV
Schlagworte:Dienstposten, höherbewerteter -, sog. gebündelter -, Bewährung, - auf einen höherbewerteten Dienstposten, Feststellung über die - auf einen höherbewerteten Dienstposten
Stichwort:sog. gebündelter -
Leitsatz:Ein seiner Wertigkeit nach zwei Statusämtern zugeordneter Dienstposten (sog. gebündelter Dienstposten) ist für einen Beamten im niedrigeren der beiden Statusämter kein höherbewerteter Dienstposten (Bestätigung des Beschlusses vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 B 106.04 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4). Bei der Wahrnehmung eines gebündelten Dienstpostens durch einen solchen Beamten ist deshalb kein Raum für eine Feststellung, ob sich der Beamte im Sinne des § 11 BLV in einer Erprobungszeit auf einem höherbewerteten Dienstposten bewährt hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 2.06




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