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Sofortiges Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 2/01 vom 19.02.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sofortiges Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren
Stichwort:Sofortiges Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren
Leitsatz:ZPO §§ 93, 276 Abs. 1 Satz 1 und 2, 307 Abs. 1 und 2

Im Falle der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens liegt ein sofortiges Anerkenntnis i. S. v. § 93 ZPO grundsätzlich nur dann vor, wenn es innerhalb der Notfrist von zwei Wochen erklärt wird, die gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft besteht.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 19. Februar 2001 - 4 W 2/01 -
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 2/01




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