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sofortiges Anerkenntnis Anlass zur Klage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DRESDEN – Beschluss, 11 W 428/03 vom 08.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:sofortiges Anerkenntnis Anlass zur Klage
Stichwort:sofortiges Anerkenntnis Anlass zur Klage
Leitsatz:1. Ein Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren ist nur dann sofortig, wenn es innerhalb der Frist zur Verteidigungsanzeige abgegeben wird.

2. Wer vorprozessual zunächst den Rechtsstandpunkt des Klägers akzeptiert, dann aber ausdrücklich davon abrückt, gibt Anlass zur Klage.
Volltext: OLG-DRESDEN - Beschluss, 11 W 428/03




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