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sofortiges Anerkenntnis Anlass zur Klage

Entscheidungen der Gerichte

OLG-DRESDEN – Beschluss, 11 W 428/03 vom 08.04.2003

1. Ein Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren ist nur dann sofortig, wenn es innerhalb der Frist zur Verteidigungsanzeige abgegeben wird.

2. Wer vorprozessual zunächst den Rechtsstandpunkt des Klägers akzeptiert, dann aber ausdrücklich davon abrückt, gibt Anlass zur Klage.

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