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sofortige Vollziehbarkeit unselbständiger Kostenanforderungen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 2 S 127.05 vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Gebührenentscheidung in einer Ordnungsverfügung, sofortige Vollziehbarkeit unselbständiger Kostenanforderungen, Beseitigungsverfügung, Störerauswahl
Stichwort:sofortige Vollziehbarkeit unselbständiger Kostenanforderungen
Leitsatz:Eine Kostenanforderung ist auch dann nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbar, wenn sie als Nebenentscheidung zu einer noch nicht bestandskräftigen Sachentscheidung ergangen ist.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 2 S 127.05




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