JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > sofortige
| Rechtsgebiete: | AbwAG, AG AbwAG, VwGO |
| Schlagworte: | Abwälzung, Abwasserabgabe, Finanzierungsfunktion, Kleineinleiterabgabe, Sonderabgabe, Vollziehbarkeit, sofortige, Wirkung, aufschiebende |
| Stichwort: | sofortige |
| Leitsatz: | Die nach den Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhobene Abwasserabgabe stellt über ihre Lenkungsfunktion hinaus eine (Sonder-)Abgabe i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO dar, da mit ihr gemäß § 13 AbwAG die (öffentliche) Aufgabe der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte finanziert wird (OVG NW, Beschl. v. 17.11.1983 - 2 B 2063/83 -, NVwZ 1984, 394). Eine derartige Bedeutung kommt der Abwälzung der an das Land Sachsen-Anhalt entrichteten Abgabe für Kleineinleiter nach den §§ 9 Abs. 2 AbwAG, 6 Abs. 1, 7 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz - AG AbwAG - ebenfalls zu. Denn die von den Ländern zu bestimmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 AbwAG i. V. m. § 6 Abs. 1 AG AbwAG nur "an Stelle" des Einleiters, sozusagen stellvertretend für ihn, aus gesetzestechnischen und verwaltungspraktischen Gründen abgabepflichtig. Materiell bleiben indes - wie die Abwälzungsvorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 3 AbwAG i. V. m. § 7 Abs. 2 AG AbwAG zeigt - die (Klein-)Einleiter mit der Abgabe belastet. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 394/06 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, GKG |
| Schlagworte: | Kosten, Auslagenentscheidung, unterbliebene, Beschwerde, sofortige, Kostenfestsetzungsantrag, Wiedereinsetzung, Freispruch |
| Stichwort: | sofortige |
| Leitsatz: | Legt das Gericht im Falle eines Freispruchs die Kosten des Verfahrens gemäß § 467 I StPO der Staatskasse auf, werden hiervon nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten miterfasst. Eine entsprechende Ergänzung ist nur auf eine sofortige Beschwerde gemäß § 464 III 1 StPO hin möglich. Eine solche kann in der Regel noch nicht in einem nachfolgenden Kostenfestsetzungsantrag gesehen werden. Ist eine Rechtsmittelbelehrung betreffend die Kosten- und Auslagenentscheidung unterblieben, kommt gegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 10/04 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Kostenentscheidung, Beschwerde, sofortige, Auslagen, notwendige |
| Stichwort: | sofortige |
| Leitsatz: | Keine verschuldete Versäumung der Frist für ein Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung eines Strafurteils, weil bei der Tenorierung "auf Kosten der Staatskasse freigesprochen" davon ausgegangen werden darf, dass auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse getragen werden. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 252/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Anerkenntnis, sofortige, Klage, Veranlassung |
| Stichwort: | sofortige |
| Leitsatz: | Hat der Unterhaltsschuldner Anlaß zur Klage auf Unterhalt gegeben (hier: vergebliche Aufforderung zur Titulierung des anerkannten Betrages), erstreckt sich dies auch auf erst im Laufe des Verfahrens veranlaßte Erhöhung der Klage (nächste Altersstufe des Kindes). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 229/01 | |
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