JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > sofern der Beamte bei Untätigkeit der Behörde einen Antrag nicht eindeutig in der Form eines Widerspruchs gestellt hat
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayVwVfG, BRRG, BBVAnpG 99 |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern, Versagung rückwirkender Leistungen für die Jahre 1990 bis 1998 durch zwar materiell rechtswidrigen, aber in Bestandskraft erwachsenen Bescheid nicht mehr anfechtbar, Befugnis des Dienstherrn, Beamtenbezüge in der Form des Ausgangsbescheids (statt in der auch zulässigen Form des Widerspruchsbescheids) festzusetzen, sofern der Beamte bei Untätigkeit der Behörde einen Antrag nicht eindeutig in der Form eines Widerspruchs gestellt hat, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, keine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens, kein Schadensersatzanspruch mangels Nachsuchens um Primärrechtsschutz |
| Stichwort: | sofern der Beamte bei Untätigkeit der Behörde einen Antrag nicht eindeutig in der Form eines Widerspruchs gestellt hat |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 3 BV 03.2888 | |
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