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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSso beträgt der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für einen gegen diese Kündigung gerichteten Kündigungsschutzantrag grundsätzlich zwei Bruttomonatsgehälter. 

so beträgt der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für einen gegen diese Kündigung gerichteten Kündigungsschutzantrag grundsätzlich zwei Bruttomonatsgehälter.

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LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 114/09 vom 11.05.2009


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