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Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 390/00 vom 01.02.2001

Rechtsgebiete:GmbHG, EGV
Schlagworte:Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland
Stichwort:Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland
Leitsatz:Leitsatz:

Auch nach der Centros-Entscheidung des EuGH vom 09.03.1999 (NJW 1999, 2027) bleibt es dabei, daß die Sitzverlegunq einer in Deutschland gegründeten GmbH nach England zur Auflösung der Gesellschaft führt und deshalb im Handelsregister nicht eingetragen werden kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 390/00




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