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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10171/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:DRiG, SUrlVO, AZV, TVöD
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, ehrenamtlicher Richter, Ehrenamt, öffentliches Ehrenamt, Sitzung, Sitzungszeit, Gericht, Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Freistellung, gleitende Arbeitszeit, Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Regelarbeitszeit, regelmäßige Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitgutschrift, Sonderurlaub, Dienstvereinbarung, Dienststelle
Stichwort:Sitzung
Leitsatz:Der als ehrenamtlicher Richter tätige Beamte hat gemäß § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG einen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift auch für diejenigen Sitzungszeiten, die in die Gleitzeit seiner Dienststelle fallen, jedoch nur bis zur Höhe der täglichen Regelarbeitszeit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10171/09.OVG



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 15 W 38/07 vom 30.04.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Protokoll, Protokollberichtigung, Berichtigung, Verhandlung, Verhandlungsprotokoll, Sitzung, Sitzungsprotokoll, Beweiskraft
Stichwort:Sitzung
Leitsatz:1. Inhaltliche Protokollberichtigungen, also Änderungen der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls - § 165 S.1 ZPO - können nur dem Gericht zustehen können, das die mündliche Verhandlung geführt hat, so dass einem Beschwerdegericht von vornherein eine inhaltliche Änderung der Sitzungsniederschrift eines vorgeordneten Instanzgerichts versagt ist.

2. Der Protokollinhalt "Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert." impliziert, dass sämtliche vom Prozessgericht für entscheidungserheblich gehaltenen Umstände erörtert worden sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 15 W 38/07

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1054/00 vom 26.10.2000

Rechtsgebiete:HGO
Schlagworte:Sitzung, Sitzungsausschluß, Ordnungsmaßnahme, Ungebührliches Verhalten, Gemeindevertretung, Gemeindevertreter
Stichwort:Sitzung
Leitsatz:Mit der "nächsten Sitzung" im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGO ist diejenige Sitzung der Gemeindevertretung gemeint, die dem Sitzungsausschluss, der nach § 60 Abs. 2 Satz 1 HGO angeordnet wurde, nachfolgt.

Hat ein Gemeindevertreter nicht die ihm durch § 60 Abs. 2 Satz 2 HGO gewährte Möglichkeit genutzt, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gegen den Sitzungsausschluss eine Entscheidung der Gemeindevertretung herbeizuführen, so ist der Sitzungsausschluss wirksam. Eine Rechtswidrigkeit des Sitzungsausschlusses kann in einem derartigen Fall auch nicht mehr in anderen Verfahren - etwa Verfahren betreffend die Anfechtung von Wahlen, die die Gemeindevertretung nach dem Sitzungsausschluss vorgenommen hat - mit Erfolg geltend gemacht werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1054/00


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