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Sittenwidrigkeit einer Sicherungsabtretung

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 1221/02 vom 14.02.2003

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Sittenwidrigkeit einer Sicherungsabtretung
Stichwort:Sittenwidrigkeit einer Sicherungsabtretung
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der mit seiner Bank zur Sicherung von Darlehen eine Sicherungsabtretung seines Entgeltes vereinbart, handelt gegenüber der Pfändungsgläubigerin in einer gegen die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO verstoßenden Weise, wenn ihm gleichzeitig die Bank vereinbarungsgemäß die volle Verfügung über seine Konten auch in Höhe des abgetretenen Betrages einräumt.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 16 Sa 1221/02




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