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Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer Kapitalgesellschaft bei verschleierter Disparität von Chancen und Risiken

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 78/01 vom 13.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer Kapitalgesellschaft bei verschleierter Disparität von Chancen und Risiken, Prospekthaftung bei nicht eingegrenzter Anlagestrategie
Stichwort:Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer Kapitalgesellschaft bei verschleierter Disparität von Chancen und Risiken
Leitsatz:Die Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft kann gegen § 138 BGB verstoßen, wenn die Chancen und Risiken völlig unausgewogen verteilt sind und die Risiken der Anlage durch den Emissionsprospekt verschleiert werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 78/01




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