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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 2 UF 23/99 vom 24.02.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehegattenunterhalt - sittenwidrige Vereinbarung
Stichwort:sittenwidrige Vereinbarung
Leitsatz:Leitsatz:

Eine notarielle Unterhaltsvereinbarung zwischen Eheleuten, wonach der Unterhaltsanspruch der Ehefrau - bei weiterhin vorhandener Leistungsfähigkeit des Ehemannes - sich verringert, wenn diese die gemeinsamen Kinder zu sich nimmt, ist sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB, da die Ehefrau davon abgehalten werden soll, die Kinder zu sich zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehemann meint, hiermit im Interesse der Kinder zu handeln, da sich eine solche Regelung über das Wohl der Kinder hinwegsetzt und sie zum Gegenstand eines Handels macht.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 2 UF 23/99




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