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Sittenwidrige Arbeitsvergütung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 549/05 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:GG, BGB, Schulgesetz Brandenburg, ESGV, ESZV
Schlagworte:Sittenwidrige Arbeitsvergütung
Stichwort:Sittenwidrige Arbeitsvergütung
Leitsatz:Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen. Der Inhalt der guten Sitten iSv. § 138 Abs. 1 BGB wird auch durch die Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzliche Regelungen konkretisiert. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit der Vergütung angestellter Lehrkräfte anerkannter privater Ersatzschulen sind deshalb die verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 7 Abs. 4 GG und die dieses Grundrecht ausfüllenden landesrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 549/05




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