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sind mit höherrangigem Recht vereinbar

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 9 ZB 05.737 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:VwGO, Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, GG, EGV
Schlagworte:Kein Grund für eine Zulassung der Berufung, Satzungsregelungen einer Zusatzversicherung für Bühnenangehörige, nach denen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben, sind mit höherrangigem Recht vereinbar, Rechtsfragen in diesem Zusammenhang sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt
Stichwort:sind mit höherrangigem Recht vereinbar
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 ZB 05.737




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