JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Siegelbruch
| Rechtsgebiete: | GG, PolG |
| Schlagworte: | Erkennungsdienstliche Behandlung, Aufbewahrung von Unterlagen, Speicherung von Daten, Notwendigkeit, Umfang, Verhältnismäßigkeit, Personenbeschreibung, Besondere körperliche Merkmale, Leibesvisitation, Intimsphäre |
| Stichwort: | Siegelbruch |
| Leitsatz: | 1. Auf die landesrechtliche Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 -). 2. Mit Blick auf den Wortlaut des § 81 b 2. Alt. StPO ("Soweit") und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedarf es in jedem Einzelfall der Prüfung, ob die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung durchzuführenden Maßnahmen auch ihrem Umfang nach notwendig sind. Dabei ist das Erfordernis, dass die angefertigten Unterlagen bzw. die gespeicherten Daten in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei fördern können, dahingehend zu konkretisieren, dass die Unterlagen bzw. Daten gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2211/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZK, ZK-DVO |
| Stichwort: | Siegelbruch |
| Leitsatz: | Werden Zigaretten in das Zollgebiet der EU im "Carnet-TIR-Verfahren" geschmuggelt, entsteht die Zollschuld nach Art 202 Abs. 1 oder 203 Abs. 1 ZK in dem Land der EU, in das die Zigaretten erstmals transportiert werden, auch wenn der Schmuggel in einem anderen Land der EU später festgestellt wird. Nur ersteres ist zur Erhebung der Zollabgaben nach Art 215 Abs. 1 ZK, Art 454 Abs. 2 und 3 ZK-DVO zuständig mit der Folge, dass der nach Art 8 Satz 1 TIR-Übereinkommen bürgende Verband dieses Landes für die Zahlung der Zollschuld haftet. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 57/02 | |
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