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Siedlungsstruktur

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10388/08.OVG vom 15.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BauGB, LPlG, ROG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Abstimmungsgebot, Abweichung, Abweichungsverfahren, Abweichungszulassung, Adressat, Anfechtungsklage, Außenwirkung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigungsverbot, Befreiung, Drittschutz, Einwendungen, Einzelhandelsbetriebe, Factory-Outlet-Center, feststellender Verwaltungsakt, Flächennutzungsplan, Flächennutzungsplanung, FOC, FOC-typtische Sortimente, Gebietskörperschaften, Gemeinde, großflächige Einzelhandelsbetriebe, Hauptverwaltungsakt, ICE Bahnhof Montabaur, Integrationsgebot, interkommunales Abstimmungsgebot, Internum, Klagebefugnis, Kommune, Konkordanz, Landesentwicklungsprogramm, Landesplanung, LEP, materielle Konkordanz, Maßgaben, Mittelzentrum, Möglichkeitstheorie, Nachbargemeinde, Nachbarkommune, Nachbarzentren, Nebenbestimmung, Normenkontrollverfahren, Planaufstellungsverfahren, Planungsgemeinschaft, Planungshoheit, polyzentrale Siedlungsstruktur, Raumordnung, Raumordnungsverfahren, Raumordnungsziel, Rechtsnatur, Rechtsnorm, Rechtsschutzbedürfnis, Siedlungsstruktur, Sortimente, städtebauliches Integrationsgebot, Standortplanung, subjektives Recht, Tatbestandswirkung, Verkaufsfläche, Versorgungsbereich, Versorgungsbereiche, Verträglichkeitsstudie, Verwaltungsakt, Verwaltungsinternum, zentraler Ort, Zielabweichung, Zielabweichungsverfahren, Zwischenurteil
Stichwort:Siedlungsstruktur
Leitsatz:1. Ein die Abweichung von Zielen der Raumordnung zulassender Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde ist nicht nur gegenüber der Belegenheitsgemeinde des Vorhabens, sondern auch gegenüber anderen Kommunen ein Verwaltungsakt.

2. Das Beeinträchtigungsverbot nach Kap. 3.4.1.3 Abs. 8 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) III stellt ein verbindliches Ziel der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG dar.

3. Im Einzelfall können auch Feststellungen in einem Bescheid der zuständigen Raumordnungsbehörde zum Nichterfordernis einer Zielabweichung nach § 8 Abs. 3 LPlG einen Verwaltungsakt begründen (hier bejaht).

4. Einer Nachbarkommune fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für das Vorgehen gegen einen ihr ungünstigen Zielabweichungsbescheid, da dieser im Falle seiner Bestandskraft Tatbestandswirkung entfaltet und eine inzidente Überprüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren folglich ausgeschlossen wäre.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10388/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 747/02 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bauvorbescheid, Innenbereich, Bebauungszusammenhang, Siedlungsstruktur, Fremdkörper
Stichwort:Siedlungsstruktur
Leitsatz:1. Allein die Uneinheitlichkeit der eine größere Freifläche umgebenden Bebauung schließt die Annahme eines Bebauungszusammenhangs nicht aus.

2. Jedoch sind bei Bestimmung der insoweit maßgeblichen vorhandenen Siedlungsstruktur Fremdkörper außer Acht zu lassen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 747/02

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 42/00 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BauO, ThürVwVfG, ThürBO
Schlagworte:Baugenehmigung, Bauantrag, Wochenendhäuser, Ansammlung, Bebauungszusammenhang, Ortsteil, Aufenthalt, ständig, Baugebiet, faktisch, Eigenart, Wochenendhausgebiet, Siedlungsstruktur, organisch, Standortgenehmigung, Erweiterung, Gebäudebestand, ungenehmigt, Bauvorlagen, unselbständig, Teil, Zusicherung, Bauvorbescheid
Stichwort:Siedlungsstruktur
Leitsatz:Eine Ansammlung von Wochenendhäusern kann ein faktisches Wochenendhausgebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauNVO darstellen und damit auch einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB bilden.

Ein Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, wenn er nur Veränderungen an einem ungenehmigten Gebäudebestand zum Gegenstand hat.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 42/00

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 49.00 vom 19.09.2000

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Innenbereich, Außenbereich, Ortsteil, Splittersiedlung, Siedlungsstruktur, Gemeindegrenze, Planungshoheit.
Stichwort:Siedlungsstruktur
Leitsatz:Leitsatz:

Ob eine Bebauung eine Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und damit Teil des Außenbereichs oder Ortsteil (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und damit bebauungsrechtlicher Innenbereich ist, beurteilt sich nach der Siedlungsstruktur im Gebiet der jeweiligen Gemeinde (im Anschluss an Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 7.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 193).

Beschluss des 4. Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 4 B 49.00 -

I. VG Trier vom 15.09.1999 - Az.: 5 K 1747/98 -
II. OVG Koblenz vom 17.05.2000 - Az.: 8 A 10098/00 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 49.00


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