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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 13.00 vom 18.05.2001

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Außenbereich, Nutzungsänderung, Splittersiedlung, Verfestigung, Nutzungsaufgabe, Aufgabe der Nutzung, Sieben-Jahres-Frist, Betriebsbezogenheit.
Stichwort:Sieben-Jahres-Frist
Leitsatz:Wird eine Splittersiedlung um die Hälfte ihres Bestandes vergrößert, so ist regelmäßig im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten.

Die erleichterte Änderung der Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB setzt nach Buchst. e der Vorschrift einen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes voraus, von dem das Gebäude seine bisherige Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abgeleitet hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 13.00




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