JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sichtvermerk
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthVO |
| Schlagworte: | Ehegattennachzug, Sichtvermerk, Schengen-Visum |
| Stichwort: | Sichtvermerk |
| Leitsatz: | 1. Der Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ist nur erfüllt, wenn der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen seines Verhaltens hingewiesen wurde. Die Hinweispflicht gilt auch dann, wenn das Visum von einem anderen Anwenderstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilt worden ist. 2. § 39 Nr. 3 AufenthG setzt voraus, dass die Ehe, auf die der Anspruch auf Ehegattenachzug gestützt wird, nach der Einreise in das Bundesgebiet geschlossen wurde. 3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug von einem Sichtvermerksverstoß abgesehen werden kann. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 552/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Altersgrenze, Aufenthaltserlaubnis, Kindernachzug, Sichtvermerk |
| Stichwort: | Sichtvermerk |
| Leitsatz: | 1. Ist dem minderjährigen Ausländer durch die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Sichtvermerks eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Kindernachzugs erteilt worden, stellt der nach Einreise gestellte Antrag nicht einen (Erst-)Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dar, sondern einen Verlängerungsantrag. 2. Gegenüber dem Antrag eines minderjährigen Ausländers auf Verlängerung der ihm zum Zwecke des Kindernachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis kann sich die Ausländerbehörde nicht darauf berufen, der Antragsteller habe die maßgebliche Altersgrenze inzwischen überschritten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 315/05 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, DVAuslG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, Daueraufenthalt, Einreise, Besuchsvisum, Sichtvermerk, Visum, gesetzlicher Anspruch, außergewöhnliche Härte, Familiennachzug, Aufenthaltsbefugnis |
| Stichwort: | Sichtvermerk |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, den § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG voraussetzt, muss ein strikter Rechtsanspruch sein, nicht ein solcher, der seinerseits nur ein Ermessen eröffnet, selbst wenn im Einzelfall das Ermessen "auf Null" reduziert ist (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 11.03 | |
"Sichtvermerk - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum