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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer 

Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 532/96 vom 16.09.1997

Rechtsgebiete:ÜTV, MTV, LTV, BUrlG
Schlagworte:Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer, Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten Arbeitnehmer
Leitsatz:Leitsatz:

Durch § 11 ÜTV wird ein Anspruch auf Erholungsurlaub gesichert, der nach dem bis zum 31. Dezember 1993 geltenden Tarifrecht nach Tagen höher ist als der sich aus § 10 Abs. 2 oder 3 MTV ergebende Urlaubsanspruch. Die Abgeltungsbestimmungen in § 28 d Abs. 2 Nr. 1 a LTV, wonach Urlaubsansprüche denn abzugelten sind, wenn das Arbeitsverhältnis infolge Erwerbsunfähigkeit endet oder wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, sind seit dem 1. Januar 1994 nicht mehr anzuwenden.

Aktenzeichen: 9 AZR 532/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 16. September 1997
- 9 AZR 532/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 03. März 1995
Nürnberg - 10 Ca 9053/94 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 19. Juni 1996
Nürnberg - 4 (5) Sa 499/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 532/96




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