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Sicherstellung einer auswärtigen Hilfe

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 S 1110/99 vom 04.12.2000

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit, Sicherstellung einer auswärtigen Hilfe
Stichwort:Sicherstellung einer auswärtigen Hilfe
Leitsatz:Eine Sicherstellung der Hilfe außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des bisherigen Sozialhilfeträgers mit der Folge dessen fortbestehender örtlicher Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG n.F. liegt nur dann vor, wenn die Hilfe zeitlich begrenzt (z.B. teilstationär oder ambulant) geleistet wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 S 1110/99




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