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Sicherheitspfeiler

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 L 3421/00 vom 30.10.2003

1. Bei der Prüfung im Rahmen des § 156 Abs. 2 Satz 3 BBergG, ob die Überlassung eines aufrechterhaltenen Rechts die sinnvolle oder planmäßige Aufsuchung oder Gewinnung der Bodenschätze beeinträchtigt oder gefährdet, kommt es nicht nur auf die Folgen der Überlassung als solche, sondern auch auf die tatsächlichen Auswirkungen der aufgrund des Rechtserwerbs geplanten Nutzungen an.

2. § 156 Abs. 2 Satz 3 BBergG räumt der Behörde einen Beurteilungsspielraum nicht ein.

3. Die Genehmigung darf im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf ein benachbartes Unternehmen nur versagt werden, wenn bereits absehbar ist, dass das hinzutretende Vorhaben den bergrechtlichen Anforderungen nicht genügt und die Zulassung eines Betriebsplans ausgeschlossen ist.

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