JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sicherheitslage
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EGRL 2004/83 |
| Schlagworte: | Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Gefahr, erhebliche konkrete Gefahr, extreme Gefahr, extreme allgemeine Gefahrenlage, individuelle Gefahr, erhebliche individuelle Gefahr, tatsächliche Gefahr, Abschiebung, Abschiebungsschutz, Abschiebungshindernis, Afghanistan, Paktia, Sperrwirkung, Versorgung, Unterkunft, Sicherheit, Sicherheitslage, Versorgungslage, Leib und Leben, Zivilbevölkerung, Konflikt, bewaffneter Konflikt, subsidiärer Schutz, Qualifikationsrichtlinie, ernsthafter Schaden, willkürliche Gewalt, Waffengewalt |
| Stichwort: | Sicherheitslage |
| Leitsatz: | Zur extremen allgemeinen Gefahrenlage bei der Rückkehr eines arbeitsfähigen, männlichen afghanischen Staatsangehörigen zu seinen in der Provinz Paktia lebenden Familienangehörigen. Subsidiären Schutz gemäß Art. 2 Buchst. e, 15 Buchst. c EGRL 2004/83 kann grundsätzlich derjenige nicht beanspruchen, der keine stichhaltigen Gründe für die Annahme vorgebracht hat, im Rückkehrfall beispielsweise in eine ernsthafte individuelle Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts zu geraten oder einen anderen ernsthaften Schaden zu erleiden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10751/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BPersVG, BBesG, GAD |
| Schlagworte: | Bundesnachrichtendienst, frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz, Dienstpostenwechsel, Umsetzung, Ermessen, Vertrauensschutz, Gefahreneinschätzung, Sicherheitslage, Mitwirkung des Personalrats, Schadensersatz, Ausgleich für Vermögenseinbuße |
| Stichwort: | Sicherheitslage |
| Leitsatz: | Es ist Sache des Bundesnachrichtendienstes, die Gefahrenlage einzuschätzen, der seine im Ausland tätigen Mitarbeiter ausgesetzt sind. Eine auf einer nicht offensichtlich unzutreffenden Gefahreneinschätzung beruhende Umsetzung eines Mitarbeiters vom Ausland in das Inland ist nicht ermessensfehlerhaft. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 1.07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG |
| Schlagworte: | Abschiebung, Abschiebungsverbot, Afghanistan, Extremgefahr, Schutz, Sicherheitslage, subsidiär, Versorgungslage |
| Stichwort: | Sicherheitslage |
| Leitsatz: | 1. Junge, allein stehende arbeitsfähige Männer aus Afghanistan können, auch wenn sie dort keinen familiären oder sozialen Rückhalt haben, nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage in ihr Heimatland abgeschoben werden, sofern nicht in ihrer Person begründete besondere individuelle Risiken bestehen, die sie bei einer Rückkehr nach Afghanistan einem deutlich erhöhten Existenzrisiko aussetzen würden. 2. In Afghanistan herrscht derzeit kein Kriegszustand mit Folgewirkungen für die gesamte Bevölkerung, die zur Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG n. F. Anlass geben könnten. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1913/06.A | |
| Rechtsgebiete: | EMRK, AufenthG |
| Schlagworte: | Behandlung, Sicherheitslage, Erkrankung, Hilfsantrag, Rechtsschutzbedürfnis |
| Stichwort: | Sicherheitslage |
| Leitsatz: | Zur Frage des Abschiebungsschutzes wegen der medizinischen Versorgungslage im Irak. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, A 4 B 460/07 | |
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