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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 8.04 vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, LuftVZÜV, BVerfSchG
Schlagworte:Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, Zugangsberechtigung, sicherheitsempfindliche Bereiche eines Flughafens, Verordnungsermächtigung, Ermächtigung zum Erlass materiellrechtlicher Vorschriften, Regelvermutung, islamistischer Verein, Milli Görüs, Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Gewaltbereitschaft
Stichwort:sicherheitsempfindliche Bereiche eines Flughafens
Leitsatz:1. Die Anordnung von Regelvermutungstatbeständen für das Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit in § 5 Abs. 2 LuftVZÜV ist mangels einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung unwirksam.

2. Allein die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verfolgt, ohne gewaltbereit zu sein, schließt die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit nicht aus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.04




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