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Sicherheitsabschlag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 297/06 vom 31.08.2006

Rechtsgebiete:StPO, StVO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, Sicherheitsabschlag, Feststellungen
Stichwort:Sicherheitsabschlag
Leitsatz:Zur Höhe des Sicherheitsabschlags bei der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 297/06



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 357/04 vom 23.08.2004

Rechtsgebiete:StVG
Schlagworte:Atemalkoholmessung, Feststellungen, Anforderungen, Sicherheitsabschlag, Einhaltung der Kontrollzeit
Stichwort:Sicherheitsabschlag
Leitsatz:Ist bei einer Atemalkoholmessung die Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten, bei der es sich gegenüber der 20-minütigen Wartezeit seit Trinkende um das wesentlich bedeutendere Kriterium handelt, eingehalten worden, kann die ermittelte Messung ohne Sicherheitsabschläge zur Feststellung der zur Tatzeit vorliegenden Atemalkoholkonzentration zugrunde gelegt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 357/04

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 618/03 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:StVO, StPO
Schlagworte:lückenhafte Feststellungen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messmethode, Sicherheitsabschlag, Täteridentifizierung, Lichtbild, Bezugnahme
Stichwort:Sicherheitsabschlag
Leitsatz:Bei der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist es grundsätzlich erforderlich, dass im Urteil die angewandte Messmethode sowie der berücksichtigte Sicherheitsabschlag mitgeteilt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 618/03

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 1073/02 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:StVO, StPO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Nachtzeit, Sicherheitsabschlag
Stichwort:Sicherheitsabschlag
Leitsatz:Da es sich bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht um ein standardisiertes Messverfahren mit herabgesetzten Anforderungen an die Darlegung der Ordnungsmäßigkeit der Messung handelt, müssen die Feststellungen erkennen lassen, wie sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit der Messung überzeugt hat, insbesondere anhand welcher Umstände etwa Begrenzungspfosten oder Rücklichter die Orientierungspunkte bei der Länge der Messstrecke und den gleichbleibenden oder veränderlichen Abstandsverhältnissen ermittelt wurden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 1073/02


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