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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 20 LD 5/07 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:GG, NBG, NDiszG, NSchG, VwGO
Schlagworte:Bindungswirkung, Dienstpflichtverletzung, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Körperverletzung, Lösung, Lösungsbeschluss, Missbrauch, sexueller, Schuldfähigkeit, Strafurteil, Tatsachenfeststellung
Stichwort:sexueller
Leitsatz:Die nach dem Nds. Disziplinargesetz vorgesehene Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteil erfasst auch nicht ausdrückliche Tatsachenfeststellungen des Strafgerichts (hier: Schuldfähigkeit des Beamten).

Eine Lösung von bindenden strafgerichtlichen Feststellungen wegen offenkundiger Unrichtigkeit scheidet aus, wenn die Unrichtigkeit allenfalls möglich erscheint oder ihre Feststellung die Durchführung einer Beweisaufnahme erfordert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 5/07




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