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Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 4/06 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer
Stichwort:Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer
Leitsatz:1. Ob die von einem Warenproduzenten im Rahmen des Vertriebs in Warenhäusern beschäftigten Servicekräfte als Arbeitnehmer anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.

2. Die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer beim Arbeitgeber setzt voraus, dass der Arbeitgeber der Pauschalierung zustimmt.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 4/06




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