JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Senat
| Rechtsgebiete: | SächsHG, SächsHSG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Hochschulrecht, Senat, Informationsrecht, Organ, Organteil |
| Stichwort: | Senat |
| Leitsatz: | 1. Mitglieder des Senats einer Hochschule sind vor der Beratung oder Beschlussfassung möglichst vollständig über die zu beratenden oder beschließenden Gegenstände zu unterrichten. 2. Die Verletzung des Informationsrechts des Senators führt zur Rechtswidrigkeit des gefassten Beschlusses. 3. Zur (hier verneinten) Dringlichkeit einer vorläufigen Sicherung des Informationsrechts des Senators. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 417/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Streitwert, Senat, Zuständigkeit, Berichterstatter, vorbereitendes Verfahren |
| Stichwort: | Senat |
| Leitsatz: | Die Zuständigkeit des Berichterstatters oder Vorsitzenden für Entscheidungen gem. § 87a Abs. 1, 3 VwGO ist nicht mehr gegeben, wenn die Beteiligten einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts als Kollegialorgan angenommen haben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 364/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GVG, BNotO, BRRG |
| Schlagworte: | Senat, Urteil, Notar, Notarversorgung, Ländernotarkasse, Normenkontrolle, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Verwaltungsrechtsweg, Versicherungsprinzip |
| Stichwort: | Senat |
| Leitsatz: | 1. Im Normenkontrollverfahren bedarf es keiner Vorabentscheidung über den Rechtsweg. Fehlt die "Gerichtsbarkeit" des Oberverwaltungsgerichts i. S. v. § 47 Abs. 1 VwGO, weil sich aus der Anwendung der Angegriffenen Rechtsvorschrift keine Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist ein Normenkontrollantrag als unzulässig abzulehnen. 2. Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche von Notaren in den neuen Ländern ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 3. "Bekanntmachung" i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 82). 4. Zur Antragsfrist bei der Bekanntmachung einer Neuregelung (Abgrenzung zu SächsOVG, Nk-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, Juris). 5. Die Bemessung der Notarversorgung in den neuen Ländern nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (§ 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO) statt nach der Höhe der geleisteten Abgaben ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 6. Der Ländernotarkasse ist es nicht verwehrt, die Versorgung der Notare in den neuen Ländern an der Besoldungsstufe A 13 (statt R 1) auszurichten. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 D 2/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, HRG, SächsHG |
| Schlagworte: | Universität, Senat, Wahl, Grundordnung, Hochschullehrer, Gruppenuniversität, Ersatzvornahme, gerichtlicher Kontrollumfang, Verfahrensgang: VG Dresden, 5 K 2467/03 vom 08.03.2006 |
| Stichwort: | Senat |
| Leitsatz: | 1. Wird die Vorschrift einer Selbstverwaltungskörperschaft (hier: Grundordnung einer Universität) im Wege der Ersatzvornahme erlassen und werden die Androhung und die Ersatzvornahme nicht angefochten, hat sich die gerichtliche Kontrolle im Rahmen der Feststellungsklage auf die Mängel zu beschränken, die sich aus der Vorschrift selbst ergeben. Ob die Androhung oder Anordnung der Ersatzvornahme rechtmäßig oder rechtswidrig war, ist dagegen nicht zu prüfen. 2. Mitglieder kraft Amtes im Senat einer Hochschule sind auf die erforderliche Hochschullehrermehrheit anzurechnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Hochschullehrer auf die Wahl der Senatoren kraft Amtes einen wesentlichen Einfluss haben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 245/06 | |
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