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Selbstverwaltungsgarantie

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 A 630/08 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Einvernehmen, Entwurf, Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Windenergie
Stichwort:Selbstverwaltungsgarantie
Leitsatz:Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, darauf, einen oder einzelne dem Vorhaben aus ihrer Sicht entgegenstehende Belange herauszugreifen und die Verweigerung ihres Einvernehmens damit zu rechtfertigen, und unterlässt sie (deshalb) eine weitergehende bzw. umfassende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, kann sie später andere Gründe für die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg anführen.

Der planreife Entwurf eines Flächennutzungsplans mit Darstellungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt keinen einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegenstehenden öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 BauGB dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 A 630/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 A 1523/08.Z vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB, GG, VwGO
Schlagworte:eigene Rechtsverletzung, Eivernehmen, Ersetzung, kommunale Planungshoheit, Konfliktregelung, Popularklage
Stichwort:Selbstverwaltungsgarantie
Leitsatz:1. Nach systematischer und teleologischer Auslegung von § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist die Verweisung auf die §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB - einschränkend - dahin zu konkretisieren, dass die Gebietskörperschaft ihr gemeindliches Einvernehmen nur dann versagen darf, wenn die dort genannten Belange - auch - dem Schutz ihrer subjektiven, die Einvernehmensregelung begründenden Planungsrechte dienen und diese tatsächlich verletzt sind.

2. Der Umstand, dass weder das BauGB noch die Fachgesetze "Konfliktregelungen" dafür enthalten, wie im Fall einer Divergenz zwischen Fachbehörde und Gemeinde zu verfahren wäre, belegt, dass die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung nicht berechtigt sein soll, fachbehördlich geregelte öffentliche Interessen aufzurufen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 1523/08.Z

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 8.09 vom 09.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beendigung der Existenz der Gemeinden in der DDR spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952, Restitution eines Grundstücks nach den Vorschriften des Einigungsvertrags, "Wegfall der Privatautonomie einer kommunalen Gebietskörperschaft"
Stichwort:Selbstverwaltungsgarantie
Leitsatz:Die Existenz der Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts endete spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl DDR S. 613).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 8.09

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 B 367/08.T vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:FLärmSchG, LuftVG
Schlagworte:Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte
Stichwort:Selbstverwaltungsgarantie
Leitsatz:1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht.

3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind.

4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens.

5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 367/08.T


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