( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSelbstständige und eigenverantwortliche Prüfung eines Obligenheitsverstoßes des Einbürgerungsbewerbers durch die Einbürgerungsbehörde hinsichtlich dessen Altersvorsorge durch Einsatz seiner Arbeitskraft 

Selbstständige und eigenverantwortliche Prüfung eines Obligenheitsverstoßes des Einbürgerungsbewerbers durch die Einbürgerungsbehörde hinsichtlich dessen Altersvorsorge durch Einsatz seiner Arbeitskraft

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 22.08 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:StAG, SGB XII
Schlagworte:Anspruch auf Einbürgerung oder Einbürgerungszusicherung bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Vertretenmüssen einer wesentlichen Erhöhung des Leistungsbezuges, Selbstständige und eigenverantwortliche Prüfung eines Obligenheitsverstoßes des Einbürgerungsbewerbers durch die Einbürgerungsbehörde hinsichtlich dessen Altersvorsorge durch Einsatz seiner Arbeitskraft, Beurteilung der grundsicherungsrechtlichen Fernwirkungen eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens, Einstehen eines Einbürgerungsbewerbers für ein ihm zurechenbares und für aktuelle Sozialhilfeleistungen mitursächliches Verhalten nach Ablauf einer Frist von acht Jahren
Stichwort:Selbstständige und eigenverantwortliche Prüfung eines Obligenheitsverstoßes des Einbürgerungsbewerbers durch die Einbürgerungsbehörde hinsichtlich dessen Altersvorsorge durch Einsatz seiner Arbeitskraft
Leitsatz:1. Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) kann einem Anspruch auf Einbürgerung oder Einbürgerungszusicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG auch dann entgegenstehen, wenn der Einbürgerungsbewerber lediglich eine wesentliche Erhöhung des Leistungsbezuges zu vertreten hat.

2. Die Einbürgerungsbehörde ist grundsätzlich befugt, selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit in einem solchen Maße gegen die Obliegenheit, durch Einsatz seiner Arbeitskraft für seine Altersversorgung vorzusorgen, verstoßen hat, dass ihm Fernwirkungen auf die spätere Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG auch zuzurechnen sind.

3. Ein Einbürgerungsbewerber hat in Fällen, in denen die grundsicherungsrechtlichen Fernwirkungen eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens zu beurteilen sind, erhöhte Sozialhilfeleistungen nur zu vertreten, wenn er bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände mit seinem Verhalten eine wesentliche, prägende Ursache für den Leistungsbezug insgesamt gesetzt hat.

4. Ein Einbürgerungsbewerber hat für ein ihm zurechenbares und für aktuelle Sozialhilfeleistungen mitursächliches Verhalten nach Ablauf einer Frist von acht Jahren nicht mehr einzustehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 22.08




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/selbststaendige-und-eigenverantwortliche-pruefung-eines-obligenheitsverstosses-des-einbuergerungsbewerbers-durch-die-einbuergerungsbehoerde-hinsichtli

"Selbstständige und eigenverantwortliche Prüfung eines Obligenheitsverstoßes des Einbürgerungsbewerbers durch die Einbürgerungsbehörde hinsichtlich dessen Altersvorsorge durch Einsatz seiner Arbeitskraft - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN