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selbstständige Streitteile

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BSG – Urteil, B 9a V 2/05 R vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:SGB X, BVG, SGG
Schlagworte:selbstständige Streitteile - Beschränkung des Streitgegenstandes - Teilbarkeit - einheitlicher Versorgungsanspruch - richtungweisende Verschlimmerung - Wirbelsäulenverkrümmung - Musterung - truppenärztliche Behandlung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Kriegsgefangenschaft - Beweislastumkehr - haftungsbegründende Kausalität - Verfahrensfehler - Korsettbehandlung
Stichwort:selbstständige Streitteile
Leitsatz:1. Wird ein auf Anerkennung von Schädigungsfolgen gerichteter Versorgungsanspruch auf mehrere unterschiedliche Vorgänge gestützt, so ist der Streitgegenstand derart teilbar, dass die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision für jeden durch einen abgrenzbaren Sachverhalt bestimmten Teil gesondert zu prüfen ist.

2. Im sozialen Entschädigungsrecht kommt eine Beweislastumkehr wie in Arzthaftpflichtprozessen auch dann nicht zum Tragen, wenn bei der Musterung ein Wirbelsäulenleiden übersehen worden ist, dass sich möglicherweise in Folge von Wehrdienstbelastungen verschlimmert hat (Bestätigung von BSG vom 19.8.1981 - 9 RVi 5/80 = SozR 3850 § 52 Nr 1).
Volltext: BSG - Urteil, B 9a V 2/05 R




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