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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 1152/05 vom 13.06.2006

Rechtsgebiete:BauGB, GG
Schlagworte:Abweichung, Abweichungssatzung, Änderungswille, endgültige Herstellung, Herstellungsmerkmal, natürliche Betrachtungsweise, selbstständige Erschließungsanlage, Wirksamkeit
Stichwort:selbstständige Erschließungsanlage
Leitsatz:Setzt der Satzungsgeber nach dem Erlass einer Abweichungssatzung über den Verzicht auf einzelne Merkmale der endgültigen Herstellung der allgemeinen Erschließungsbeitragssatzung (Maßnahmesatzung) eine neue allgemeine Erschließungsbeitragssatzung in Kraft, lässt dies die Wirksamkeit der konkreten Maßnahmesatzung regelmäßig unberührt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Satzungsgeber seinen Revisionswillen auch im Hinblick auf die Maßnahmesatzung konkret zum Ausdruck bringt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 1152/05




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