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LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 89/08 vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:TV-N, TV-V, GG
Schlagworte:Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte Tarifpluralität
Stichwort:selbstständige Betriebsabteilung
Leitsatz:Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Tarifeinheit, wenn aufgrund eines Einführungstarifvertrags und einer entsprechenden Anwendungsvereinbarung der Tarifvertragsparteien in einem Betrieb nebeneinander die Spartentarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-N) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-V) Anwendung finden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitnehmer, die dem TV-N unterfallen, in einer selbstständigen Betriebsabteilung beschäftigt werden, und folgt außerdem aus dem Grundsatz der gewillkürten Tarifpluralität.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 89/08




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