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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSelbstgestaltungsrecht 

Selbstgestaltungsrecht

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 1.06 vom 15.12.2006

1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde.

2. Erfordert der untertägige Abbau von Steinkohle notwendige Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen, die ihrerseits einer wasserrechtlichen Planfeststellung bedürfen, wird ihre Zulassung gemäß § 57b Abs. 3 Satz 3 BBergG von der Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung nicht erfasst.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 10 A 14.05 vom 25.04.2006

1. Das die Antragsbefugnis - und auch das Rechtsschutzbedürfnis - begründende Klarstellungsinteresse ist zwar nicht auf den Fall beschränkt, dass die Behörde die Norm zu vollziehen hat. Die angegriffene Rechtsvorschrift muss jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die amtliche Tätigkeit der Antragstellerin entfalten.

2. Von einer möglichen Beeinträchtigung des durch das Selbstgestaltungsrecht geschützten Ortsbilds wäre nur auszugehen, wenn das bauliche Gefüge der Stadt um ein Element angereichert würde, das dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand ein gleichsam neuartiges Gepräge verleiht.

3. Die obergerichtliche Rechtsprechung zu Fallkonstellationen, in denen eine Verunstaltung mit Blick auf Windenergieanlagen bejaht worden ist, erlaubt keine Rückschlüsse auf die Antragsbefugnis einer Gemeinde im raumordnungsrechtlichen Normenkontrollverfahren.

4. Der durch das Anhörungsrecht i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete verfahrensrechtliche Schutz vermittelt kein allgemeines und umfassendes "Beteiligungsrecht" in all den Fällen, in denen eine planerische Entscheidung (mittelbar) auch Auswirkungen auf eine Gemeinde haben kann, sondern dient (nur) der Verwirklichung der materiell-rechtlichen Rechtsposition der Gemeinde.

5. Die raumordnungsrechtlichen Bestimmungen geben keinen Anhalt für ein - dem interkommunalen Abstimmungsgebot vergleichbares - im Abwägungsgebot wurzelndes Recht auf Berücksichtigung von Belangen einer (lediglich) benachbarten Gemeinde.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10517/04.OVG vom 28.10.2004

1. Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.

2. Eine Gemeinde ist nicht berechtigt, gegenüber einem wasserstraßen-rechtlichen Planfeststellungsbeschluss die angeblich fehlende Planrechtfertigung des planfestgestellten Vorhabens (hier: Schleusenneubau) zu rügen.

3. Besteht im Erörterungstermin Einigkeit darüber, dass eine Einwendung erledigt ist, so hindert § 17 Nr. 5 WaStrG den Kläger daran, diese Einwendung in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren wiederum geltend zu machen.

4. Wenn eine im wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss getroffene Regelung, Aushubmassen auf bestimmten Grundstücken abzulagern, einen Vorgang der Abfallbeseitigung darstellt, wird eine insoweit ggf. erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung von der Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses erfasst.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10152/04.OVG vom 28.06.2004

Zu den Klagemöglichkeiten einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Hangsicherungsmaßnahmen entlang einer Bahnstrecke.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 386/03 vom 11.02.2004

1. Begehrt eine Gemeinde unter Berufung auf ihre Planungshoheit (weitergehende) aktive Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherung eines ausgewiesenen Baugebiets, so kommt als Anspruchsgrundlage § 74 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 VwVfG ("zum Wohl der Allgemeinheit") in Betracht. Welche planbedingten Lärmimmissionen für das betroffene Baugebiet zumutbar sind, bestimmt sich nach den Grenzwerten der 16. BImSchV.

2. Zur erforderlichen Verfestigung kommunaler Planungsvorstellungen als objektiver Grundlage eines Schutzauflagenanspruchs einer Gemeinde nach § 74 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 VwVfG.

3. Zur Begründung eines solchen Schutzauflagenanspruchs muss die Gemeinde dartun, weshalb sie bei einer vorhabenbedingten Überschreitung allein des maßgeblichen Nachtgrenzwerts der 16. BImSchV (hier: für ein Gewerbegebiet) in ihrer Planungshoheit verletzt wird.

4. Zur Verhältnismäßigkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen i. S. des § 41 Abs. 2 BImSchG, wenn die gemeindliche Planungshoheit das betroffene "Schutzgut" ist.

5. Ein Entschädigungsanspruch nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG steht einer Gemeinde, die unter Berufung auf ihre Planungshoheit Lärmschutz nach § 74 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 VwVfG ("zum Wohl der Allgemeinheit") geltend macht, nicht zu.

6. Auch eine Gemeinde kann zum Schutz ihrer Planungshoheit einen Anspruch auf Anordnung eines Nachprüfungs- und Entscheidungsvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG über ergänzende Maßnahmen des Lärmschutzes zu Gunsten eines ausgewiesenen Baugebiets haben (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.86 - DVBl. 1988, 964).

7. Wird ein Gemeindegebiet infolge des planfestgestellten Eisenbahnvorhabens durch drei jeweils 4 m hohe Lärmschutzwände mit einer Länge von ca. 1700 m, ca. 1400 m und ca. 1200 m "zerschnitten" bzw. "getrennt", so ist die Gemeinde in ihrem unter den Schutz des Art. 28 Abs. 2 GG fallenden gemeindlichen Selbstgestaltungsrecht betroffen.

8. Zum "Vertrauen" einer Gemeinde auf den Neu- und Ausbau einer Bahntrasse in Tieflage, wenn diese in den Unterlagen der (positiven) raumordnerischen Beurteilung enthalten war und der Vorhabenträger im Hinblick hierauf bestimmte Maßnahmen und Investitionen getätigt hat.

9. Im Rahmen der Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG kann die Planfeststellungsbehörde die von der Gemeinde zur (bereichsweisen) Verminderung der Zerschneidungs- bzw. Trennwirkung geforderte Tieferlegung der gesamten Bahntrasse (unter Absenkung der Höhe der Lärmschutzwände) aus Kostengründen ablehnen.

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