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Selbstbehalt des Pflichtigen

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 2 UF 68/99 vom 10.02.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kindesunterhalt - Selbstbehalt des Pflichtigen - geringe Wohnkosten
Stichwort:Selbstbehalt des Pflichtigen
Leitsatz:Leitsatz:

Der notwendige Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann geringer als mit 1.500 DM angesetzt werden, wenn dieser mit einem neuen Partner zusammenlebt und der auf ihn entfallende Anteil an Miet- und Nebenkosten unter dem in der Düsseldorfer Tabelle (Anm. 5 zur Tabelle, Stand 1.7.1998) enthaltenen Betrag von 650 DM für Miete einschließlich Heizungskosten liegt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 2 UF 68/99




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