§ 45 Satz 1 LwAnpG mit dem dort bestimmten Rückgabeanspruch eines ausscheidenden LPG-Mitgliedes regelt nicht, was mit selbständigem Gebäudeeigentum zu geschehen hat, das auf der Rückgabefläche lastet (wie BGH, Urteil vom 13. Juli 1998 II ZR 41/97 RdL 1998, 331). § 45 LwAnpG steht deshalb insoweit der Einleitung und Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes nicht entgegen.
Urteil des 11. Senats vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 1.98 -
I. OVG Bautzen vom 26.03.1998 - Az.: OVG 7 S 709/97 -