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selbständige Erwerbstätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 373/06 vom 07.09.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit, selbständige Erwerbstätigkeit, Selbständiger, hohe Schulden aus Selbständigkeit, teilweise leistungsfähig, Mitteilung der Höhe der Leistungsfähigkeit
Stichwort:selbständige Erwerbstätigkeit
Leitsatz:Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verletzung der Unterhaltspflicht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 373/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 1303/04 vom 21.07.2004

Rechtsgebiete:ARB 1/80
Schlagworte:Ausweisung, Arbeitnehmer, Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt, Familienangehöriger, maßgeblicher Zeitpunkt, selbständige Erwerbstätigkeit, Verlust der Rechtsstellung nach ARB 1/80
Stichwort:selbständige Erwerbstätigkeit
Leitsatz:Die auf Dauer angelegte Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit lässt das aufgrund Familiennachzugs erworbene assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 jedenfalls nach seiner - mit Ablauf der 3-Jahresfrist des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 eintretenden - Verselbständigung entfallen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1303/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 2664/03 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:AufenthaltsG/EWG, AuslG, VwGO
Schlagworte:Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV), Arbeitserlaubnis, Meistbegünstigung, selbständige Erwerbstätigkeit, unselbständige Erwerbstätigkeit, USA, Vereinigte Staaten von Amerika
Stichwort:selbständige Erwerbstätigkeit
Leitsatz:1. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika kommen nicht als Folge der Meistbegünstigungsklausel im Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II S. 487) in den Genuss der Vergünstigungen, wie sie dem unter das Aufenthaltsgesetz/EWG fallenden Personenkreis eingeräumt sind. Denn Anknüpfungspunkt solcher Meistbegünstigungsklauseln kann grundsätzlich nicht eine ausländerrechtliche Position sein, die die Bundesrepublik Deutschland Angehörigen eines Drittstaates im Hinblick auf rechtliche Gegebenheiten zubilligt, die im Rahmen des Zusammenschlusses mit anderen Staaten zu supranationalen Gemeinschaften unter teilweiser Aufgabe eigener Regelungskompetenz begründet wurden.

2. Das Beschwerdegericht ist durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach es nur die mit der Beschwerde dargelegten Gründe zu prüfen hat, nicht gehindert, die Erfolgsaussicht eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht dem Rechtsschutzantrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat. Sähe man dies anders, liefe der in erster Instanz obsiegende Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem evtl. schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen fehlerhafte Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (so schon Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234).

3. Der von einem Ausländer ausweislich seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung angestrebte konkrete Aufenthaltszweck bestimmt und begrenzt den Verfahrensgegenstand und konkretisiert damit den ausländerbehördlichen wie den nachfolgenden gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbereich. Hat die Ausländerbehörde also einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit abgelehnt, so kann der Ausländer im nachfolgenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht mit Erfolg darauf verweisen, ihm stehe ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TG 2664/03


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