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sekundärer Luftschall

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2224/05 vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:AEG, VwVfG, VwGO 2006, VwGO, ZPO
Schlagworte:Eisenbahn, Planfeststellung, Stuttgart 21, Fildertunnel, Anfahrgrube "Hauptbahnhof Süd", Erschütterungen (beim Bahnbetrieb), sekundärer Luftschall, Präklusion, Geländesenkungen, Gebäudeschäden, Beweissicherungsverfahren
Stichwort:sekundärer Luftschall
Leitsatz:1. Zur sachlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs nach Inkrafttreten von § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO 2006 für Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren für Vorhaben betreffen, welche im Allgemeinen Eisenbahngesetz bezeichnet sind.

2. Das Eisenbahnprojekt "Stuttgart 21" unterliegt gemessen an den rechtlichen Anforderungen an die Planrechtfertigung und die Abwägung von Alternativen weiterhin keinen durchgreifenden Bedenken (Fortführung der Senatsurteile v. 06.04.2006 - 5 S 596/05 -, - 5 S 847/05 - und - 5 S 848/05 -).

3. Nimmt ein Planbetroffener im Anhörungsverfahren pauschal auf eine Stellungnahme eines anerkannten Naturschutzvereins Bezug, in der die Verletzung zahlreicher Umweltgüter thematisiert wird, macht er damit die eigene Betroffenheit nicht hinreichend geltend mit der Folge, dass er mit Einwendungen insoweit ausgeschlossen ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2224/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 847/05 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:AEG, BImSchG, VwVfG, 24. BImSchV Anl, BOStrab, TA Lärm
Schlagworte:Eisenbahn, Stadtbahn, Tunnel, Stuttgart 21, Prüfungsumfang, Grunddienstbarkeit, Präklusion, Alternativenprüfung, Erschütterungen, sekundärer Luftschall, Körperschall, Auflage
Stichwort:sekundärer Luftschall
Leitsatz:1. Für die maßgebliche einzelfallbezogene Bestimmung der Zumutbarkeit von Körperschall in Gebäuden, der durch den (Schienenverkehr) Verkehr hervorgerufen wird, kann nicht auf Richtwerte der TA Lärm 1998 zurückgegriffen werden.

2. Insoweit darf sich die Planfeststellungsbehörde an den der 24. BImSchV zu Grunde liegenden Richtwerten für die Schädlichkeit von (primärem) Luftschall von 30 dB(A) in Schlafräumen und 40 dB(A) in Wohnräumen orientieren.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 847/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10879/03.OVG vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:VwVfG, AEG
Schlagworte:Planfeststellungsbeschluss, Vorbehalt, Bestandskraft, nachträgliche Auflagen, Schutzauflagen, nachträgliche Schutzauflagen, Körperschall, Luftschall, sekundärer Luftschall, Körperschallimmissionen, sekundärer Schall, tieffrequenter Schall, unvorhersehbare Wirkungen, technisches Regelwerk, DIN 4109, DIN 45680, ÖNorm S 9012, Maximalpegel, Spitzenpegel, Mittelungspegel, Innenraumpegel, Schienenverkehr, Bahnverkehr, Eisenbahn, Schienenverkehrsanlagen, Eisenbahnanlagen, Zumutbarkeit, Zumutbarkeitsbeurteilung
Stichwort:sekundärer Luftschall
Leitsatz:Zum Anspruch auf nachträgliche Schutzauflagen gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG gegen Körperschallimmissionen (sekundären Luftschall), die von der Nutzung einer ICE-Neubaustrecke ausgehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10879/03.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 387/03 vom 11.02.2004

Rechtsgebiete:VwVfG, AEG
Schlagworte:Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel, Katzenberg-Tunnel, Planfeststellungsbeschluss, fachliche Untersuchung, Erschütterungen, sekundärer Luftschall, Schutzmaßnahme, Masse-Feder-System, Simulationsmessungen, Entschädigung, Beweissicherung, Abwägung, Tunnelverschiebung, Wertminderung
Stichwort:sekundärer Luftschall
Leitsatz:1. Die Planfeststellungsbehörde ist nicht verpflichtet, eine fachliche (hier: erschütterungstechnische) Untersuchung zum (Regelungs-)Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses zu erklären.

2. Der Schutzanspruch hinsichtlich Erschütterungen und sekundären Luftschalls aus dem Betrieb einer (Tunnel-)Neubaustrecke beurteilt sich nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG.

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde zur Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze hinsichtlich Erschütterungen an der DIN 4150 Teil 2 und hinsichtlich sekundären Luftschalls an der TA Lärm orientiert.

4. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Art des angeordneten Erschütterungsschutzes (leichtes, mittleres oder schweres Masse-Feder-System) von nach Fertigstellung des Tunnelrohbaus durchzuführenden Simulationsmessungen abhängig gemacht wird.

5. Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein dem Grunde nach zuerkannter Entschädigungsanspruch nach § 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG (hier: hinsichtlich sekundären Luftschalls) von im Rahmen der Beweissicherung vorzunehmenden Nachmessungen nach Inbetriebnahme der (Tunnel-)Neubaustrecke abhängig gemacht wird.

6. Ob als Maßnahme zum Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall eine Tunnelverschiebung verlangt werden kann, ist im Rahmen der Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG zu entscheiden.

7. Die infolge einer Untertunnelung befürchtete Wertminderung eines Grundstücks ist kein eigenständiger privater Abwägungsposten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 387/03


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