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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11271/05.OVG vom 16.01.2006

Rechtsgebiete:LuftVG, BImSchG, BauGB
Schlagworte:Windenergieanlage, Windkraftanlage, Rücksichtnahme, Gebot der Rücksichtnahme, Rücksichtnahmegebot, Gebot, Windenergie, Segelfluggelände, Bauschutzbereich, Segelflugplatz, Platzrunde, regionaler Raumordnungsplan, Raumordnungsplan, Ziele der Raumordnung, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Ausschlussgebiet, "weiße Flächen", Flächennutzungsplan, Flugsicherheit, Schulflug, Schleppstart, Bauvorbescheid, immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid
Stichwort:Segelflugplatz
Leitsatz:Windenergieanlagen in der Umgebung eines Segelflugplatzes genügen jedenfalls dann den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes, wenn sie die aus luftfahrtfachlicher Sicht gebotenen Mindestabstände zu den Platzrunden einhalten und auch ansonsten kein Flugsicherheitsrisiko darstellen, das zu einer Aufgabe oder wesentlichen Beschränkung der Platznutzung zwingt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11271/05.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10814/03.OVG vom 26.11.2003

Rechtsgebiete:BauGB, LuftVG, BGB, POG
Schlagworte:Baurecht, Flächennutzungsplan, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Abwägung, Tabubereich, Tabuzone, Konzentrationszone, gemeinsame Konzentrationszone, Luftverkehr, Bauschutzbereich, Rücksichtnahme, Gebot der Rücksichtnahme, Vereinbarung, Flugplatz, Segelflugplatz, Segelfluggelände
Stichwort:Segelflugplatz
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Abwägung bei einem Flächennutzungsplan, der aufgrund einer interkommunalen Vereinbarung Konzentrationszonen für die Windenergie auf dem Gebiet einer Gemeinde zugleich für das Gebiet einer anderen Gemeinde ausweist.

2. Das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme geht über "schädliche Umwelteinwirkungen" hinaus und betrifft auch Fälle, in denen sonstige nachteilige Wirkungen des Bauvorhabens in Rede stehen.

3. Das Gebot der Rücksichtnahme wird durch die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes über Bauschutzbereiche nicht verdrängt. Es kann der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, die den Flugverkehr auf einem benachbarten, seit langem bestehenden Segelflugplatz gefährden würden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10814/03.OVG


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