JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > seelische
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Behinderung, seelische, Eingliederungshilfe, Hochbegabung, Internatsunterbringung, Legasthenie |
| Stichwort: | seelische |
| Leitsatz: | Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine Internatsunterbringung. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 300/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Behinderung, seelische, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Jugendlicher, Kind, Krankenkasse, Krankenversicherung, Nachrang, Psychotherapie |
| Stichwort: | seelische |
| Leitsatz: | 1. Wird der Hilfebedarf seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher durch z. B. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht voll gedeckt, muss ergänzend dazu die Jugendhilfe eintreten. 2. Die ergänzende Leistungspflicht der Jugendhilfe besteht auch in den Fällen, in denen durch die "Gesundheitsreform" Leistungen der Krankenkassen zur Kostenersparnis eingeschränkt worden sind (z. B. durch die Regelungen der Zuzahlungspflicht). 3. Der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Gewährung von Jugendhilfe bei drohender oder bestehender seelischer Behinderung kann nicht nur eine ambulante Psychotherapie umfassen, sondern auch ergänzende Leistungen, die die tatsächliche Durchführung der sonst von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderweitig finanzierten eigentlichen Leistung erst ermöglichen - hier: Kosten für die Fahrten zu den psychotherapeutischen Behandlungsterminen -. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 343/04 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB VIII |
| Schlagworte: | Behinderung, drohende, Behinderung, seelische, Hilfeplan, Internat (Ausland), Selbstbeschaffung, Wunsch- und Wahlrecht |
| Stichwort: | seelische |
| Leitsatz: | Zur Beseitigung oder Milderung einer seelischen Behinderung eines Schulkindes oder zur Verhütung einer drohenden Behinderung und zur Eingliederung des Kindes in die Gesellschaft kann im Einzelfall die Betreuung in einer Internatsschule im Ausland geeignet und erforderlich sein. In diesem Fall hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten der von den Eltern selbst beschafften Maßnahme ab der Antragstellung zu übernehmen, auch wenn das Kind sich schon längere Zeit in dem Internat aufhält und die Eltern bis dahin die Kosten getragen haben. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Hilfeplan und Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem Träger des Internats nicht bestehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 111/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BSHG, EinglH-VO, SGB IX, SGB VIII |
| Schlagworte: | Hilfe in besonderen Lebenslagen, hier Eingliederungshilfe: Übernahme von Internatskosten, Wunschrecht des behinderten Jugendlichen, Behinderung, geistige, körperliche, seelische, Abgrenzung der Zuständigkeit des Trägers, der Jugendhilfe von der des Trägers der Sozialhilfe, Vorrang der offenen Hilfe, Erhaltungswürdigkeit des sozialen Umfeldes |
| Stichwort: | seelische |
| Leitsatz: | Im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe führt der aus einer leichten geistigen Behinderung resultierende Integrationsbedarf nur ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Leistungsgewährung in Form der Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Bei Bestimmung der richtigen Form der Eingliederungshilfe ist ein geistig leicht behinderter Jugendlicher nach seinem Entwicklungsstand anzuhören und zu beteiligen. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 4 B 196/02 | |
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