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sechsmonatige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 1449/05 vom 21.05.2007

Rechtsgebiete:TV Sonderzahlungen Nds. Metallindustrie
Schlagworte:tarifliche Sonderzahlung, sechsmonatige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit, Anrechnung der Beschäftigungszeit in einer Transfergesellschaft bei Rücknahmeverpflichtung in Konzernunternehmen, Auslegung einer Konzernbetriebsvereinbarung
Stichwort:sechsmonatige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit
Leitsatz:1. § 2 der MAN - Konzernbetriebsvereinbarung vom 19.10.1994/ 23.1. 1995 fingiert unmittelbar aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse mit Konzernunternehmen trotz Unterbrechung von maximal 9 Monaten erst dann, wenn das letzte Konzernarbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat.

2. Beschäftigungszeiten in der Transfergesellschaft auf Grundlage des Interessenausgleichs vom 30. 4. 2003 sind nicht als Beschäftigungszeit bei dem MAN- Unternehmen zu qualifizieren, in das der Arbeitnehmer zurückkehrt.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 1449/05




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