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OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 221/08 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:UrhG, UWG
Schlagworte:Internet, Webseite, website, Nutzungsbedingungen, Screen-Scraping, screen-scraping, Behinderung, Hausrecht, Datenbank, Flugtickets, Tickets
Stichwort:Screen-Scraping
Leitsatz:1. Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des sogenannten Screen-Scrapings ist grundsätzlich auch dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Flugunternehmen diesen Vertriebsweg nicht wünscht; insbesondere kann hierin weder eine Verletzung des "virtuellen Hausrechts" des Flugunternehmens an seiner Internetseite noch ein Verstoß gegen die Datenbankrechte (§ 87 b UrhG) des Flugunternehmens gesehen werden.

2. Die durch das Flugunternehmen aufgestellte pauschale Behauptung, die Vermittlung von Flugtickets im Wege des Screen-Scrapings sei rechtswidrig, stellt daher ebenso eine wettbewerbswidrige Behinderung (§ 4 Nr. 10 UWG) dar wie die Ankündigung, auf diese Weise erworbene Flugtickets zu stornieren, und die Stornierung solcher Flugtickets.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 221/08




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