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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSchwundverhalten 

Schwundverhalten

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10261/09.OVG vom 17.04.2009

Ausgangspunkt der Schwundberechnung ist grundsätzlich der Anfangsbestand einer jeden Semesterkohorte, also die Zahl der tatsächlich aufgenommenen Studienanfänger. Bleibt diese Zahl jedoch hinter der in der Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung für das 1. Fachsemester festgesetzten Zulassungszahl zurück, stellt diese Zulassungszahl den Anfangsbestand dar. Sie ist um die Anzahl der Studierenden zu erhöhen, die ihre Studienzulassung außerhalb der normativ festgesetzten Kapazität aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erlangen.

Die Schwundberechnung muss nicht getrennt für endgültige sowie für vorläufige Studienplätze durchgeführt werden und auch nicht nach Vollstudienplätzen sowie nach Teilstudienplätzen differenzieren.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 269/07 vom 24.10.2007

Der Ermittlung der Schwundquote ist das Schwundverhalten während der Regelstudienzeit eines Studienfaches zugrunde zu legen.

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