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Schwund

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10261/09.OVG vom 17.04.2009

Rechtsgebiete:KapVO, VergVOZVS
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Kapazitätsberechnung, Kapazitätserschöpfung, Aufnahmekapazität, Zulassungszahl, Festsetzung, Festsetzung der Zulassungszahl, Schwund, Schwundquote, Schwundberechnung, Schwundermittlung, Schwundverhalten, Anfangsbestand, endgültiger Studienplatz, vorläufiger Studienplatz, Vollstudienplatz, Teilstudienplatz
Stichwort:Schwund
Leitsatz:Ausgangspunkt der Schwundberechnung ist grundsätzlich der Anfangsbestand einer jeden Semesterkohorte, also die Zahl der tatsächlich aufgenommenen Studienanfänger. Bleibt diese Zahl jedoch hinter der in der Hochschul-Zulassungszahl-Verordnung für das 1. Fachsemester festgesetzten Zulassungszahl zurück, stellt diese Zulassungszahl den Anfangsbestand dar. Sie ist um die Anzahl der Studierenden zu erhöhen, die ihre Studienzulassung außerhalb der normativ festgesetzten Kapazität aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erlangen.

Die Schwundberechnung muss nicht getrennt für endgültige sowie für vorläufige Studienplätze durchgeführt werden und auch nicht nach Vollstudienplätzen sowie nach Teilstudienplätzen differenzieren.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10261/09.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, NC 9 S 45/02 vom 31.01.2003

Rechtsgebiete:KapVO VII, LVVO, Vergabeverordnung ZVS
Schlagworte:Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund, Teilstudienplatz, Vergabeverfahren, ZVS
Stichwort:Schwund
Leitsatz:1. Auf einen auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität gerichteten Antrag hin kann das Gericht keine Studienplätze zuerkennen, die bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens der ZVS sind oder gewesen sind.

2. Das gilt auch für solche Studienplätze, die von der Universität aufgrund einer Nachermittlung der Aufnahmekapazität noch vor dem Beginn des Berechnungszeitraums der ZVS unmittelbar nachgemeldet und von dieser daraufhin in das Vergabeverfahren einbezogen werden, selbst wenn eine förmliche Neufestsetzung im Wege einer Änderung der Zulassungszahlen-Verordnung unterbleibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 45/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, NC 9 S 46/02 vom 31.01.2003

Rechtsgebiete:KapVO VII, LVVO, Vergabeverordnung ZVS
Schlagworte:Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund, Teilstudienplatz, Vergabeverfahren, ZVS
Stichwort:Schwund
Leitsatz:1. Auf einen auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität gerichteten Antrag hin kann das Gericht keine Studienplätze zuerkennen, die bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens der ZVS sind oder gewesen sind.

2. Das gilt auch für solche Studienplätze, die von der Universität aufgrund einer Nachermittlung der Aufnahmekapazität noch vor dem Beginn des Berechnungszeitraums der ZVS unmittelbar nachgemeldet und von dieser daraufhin in das Vergabeverfahren einbezogen werden, selbst wenn eine förmliche Neufestsetzung im Wege einer Änderung der Zulassungszahlen-Verordnung unterbleibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 46/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, NC 9 S 47/02 vom 31.01.2003

Rechtsgebiete:KapVO VII, LVVO, Vergabeverordnung ZVS
Schlagworte:Zulassung zum Studium, Kapazitätserschöpfungsgebot, Deputatsermäßigung, Schwund, Teilstudienplatz, Vergabeverfahren, ZVS
Stichwort:Schwund
Leitsatz:1. Auf einen auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität gerichteten Antrag hin kann das Gericht keine Studienplätze zuerkennen, die bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens der ZVS sind oder gewesen sind.

2. Das gilt auch für solche Studienplätze, die von der Universität aufgrund einer Nachermittlung der Aufnahmekapazität noch vor dem Beginn des Berechnungszeitraums der ZVS unmittelbar nachgemeldet und von dieser daraufhin in das Vergabeverfahren einbezogen werden, selbst wenn eine förmliche Neufestsetzung im Wege einer Änderung der Zulassungszahlen-Verordnung unterbleibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, NC 9 S 47/02


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