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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LA 174/05 vom 10.07.2008

Rechtsgebiete:NBG, NGG, VwGO
Schlagworte:Beteiligung, Darlegung, Dienstunfähigkeit, Frauenbeauftragte, Mitwirkung, Schwierigkeiten, besondere rechtliche, Schwierigkeiten, besondere tatsächliche, Versetzung in den Ruhestand Zurruhesetzung
Stichwort:Schwierigkeiten
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LA 174/05



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 111/05 vom 27.02.2007

Rechtsgebiete:SG, VwGO
Schlagworte:Darlegung von Zulassungsgründen, Darlegungserfordernis, Ruhestand: Versetzung in den, Schwierigkeiten, tatsächliche Zweifel, ernstliche
Stichwort:Schwierigkeiten
Leitsatz:Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; besondere tatsächliche Schwierigkeiten der Rechtssache; Zu den Darlegungsanforderungen von Zulassungsgründen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 111/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 159/05 vom 13.09.2006

Rechtsgebiete:GewO, VwGO
Schlagworte:Schwierigkeiten, rechtliche, Schwierigkeiten, tatsächliche, Verfahrensmangel, Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsprognose, Zweifel, ernstliche
Stichwort:Schwierigkeiten
Leitsatz:Gewerbeuntersagung wegen des Einflusses eines gewerberechtlich unzuverlässigen Ehemannes auf den Gewerbebetrieb der Ehefrau.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 159/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 159/03 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:BSHG, Nds AGBSHG, SGB I, SGB VIII, SGB X
Schlagworte:Erstattung, Hilfe für junge Volljährige, Prozesszinsen, Rückerstattung, Schwierigkeiten, besondere soziale
Stichwort:Schwierigkeiten
Leitsatz:Die im Einzelfall geeignete und notwendige Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII geht der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 72 BSHG vor.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der in einem solchen Fall als örtlicher Träger der Sozialhilfe vorläufig Leistungen nach § 43 SGB I i. V. m. § 72 BSHG erbracht und diese auf einem internen Konto zu Lasten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe verbucht hat, ist diesem gegenüber zur Erstattung oder Rückerstattung der verbuchten Beträge verpflichtet.

§ 108 Abs. 2 SGB X schließt den Anspruch gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Prozesszinsen in der durch §§ 291, 288 BGB n. F. bestimmten Höhe nicht aus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 159/03


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