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Schwierigkeit der Sache

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 148/04 vom 23.03.2004

Rechtsgebiete:StPO, JGG
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Beiordnung, Jugendgerichtsverfahren, Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache
Stichwort:Schwierigkeit der Sache
Leitsatz:Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendgerichtsverfahren.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 148/04



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1243/00 vom 18.01.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache, Gegenüberstellung
Stichwort:Schwierigkeit der Sache
Leitsatz:Leitsatz

Dem Beschuldigten ist auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er zwar nur zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, ihm aber aufgrund der Verurteilung der Widerruf von insgesamt 18 Monaten Freiheitsstrafe aus anderen Verurteilungen droht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1243/00


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