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Schwerwiegender Grund für eine Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 40.97 vom 30.06.1999

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus, Förderungshöchstdauer, Ausbildungsförderung über die - hinaus, Förderungsdauer, verlängerte - über die Förderungshöchstdauer hinaus, Schwerwiegender Grund für eine Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, numerus clausus, interner - als Grund für Verlängerung der Förderungsdauer, Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG.
Stichwort:Schwerwiegender Grund für eine Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Leitsatz:Leitsatz:

Entgegen 15.3.3 a BAföGVwV sind hochschulbedingte Verzögerungen der Ausbildung nicht nur insoweit als schwerwiegende Gründe i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anzuerkennen, als sie die durch die Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG abgedeckten zwölf Monate überschreiten.

Urteil des 5. Senats vom 30. Juni 1999 - BVerwG 5 C 40.97 -

I. VG Freiburg vom 29.09.1995 - Az.: VG 7 K 1176/95 -
II. VGH Mannheim vom 21.11.1996 - Az.: VGH 7 S 3056/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 40.97




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